Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma R-Wrap Design
1. Vertragsgegenstand
Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, die von der Firma R-Wrap Design oder deren Erfüllungsgehilfen erbracht werden. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma r-wrap Design Leistungen ausgeführt, ohne anderen AGBs der jeweiligen Vertragspartner ausdrücklich widersprochen zu haben. Andere Regelungen ausschließlich der vorliegenden AGBs gelten nur dann, wenn die Firma R-Wrap mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.
2. Angebote
Unsere Angebote von sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Kunden zustande.
3. Preise
Die Preise von R-Wrap Design verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste, soweit eine solche existiert, verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.
4. Anzahlung
Mit schriftlicher Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Endpreises vom Kunden innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Nach Eingang der Anzahlung bestellt die Firma R-Wrap Design die Folie nach Wunsch des Kunden. Nach Bestellung der Folie ist diese bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag ungeachtet des Rechtsgrundes von diesem durch die geleistete Anzahlung zu bezahlen, so dass der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Anzahlung nach Folienbestellung hat, da die Folie nach Kundenwunsch individuell bestellt wird.
5. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden / Mehrarbeit
Basis einer Fahrzeugvoll-/-Teilverklebungen ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs. Auf das Aufbringen von Politur/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein.
Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Klebereste u.a. sowie bei Verlegung von Sonnenschutzfolien insbesondere Rückstände alter Folien u. a. sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu entfernen. Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 55,00€/Std zzgl Mwst.
Der Kunde versichert, dass Fahrzeug in einem grundgereinigten Zustand für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Weiter sichert der Kunde zu, dass eine Lackierung nicht innerhalb der Frist von 3 Wochen vor Beginn der Arbeiten der Firma R-Wrap Design durchgeführt wurde. Anbauteile sind vom Kunden zu entfernen. Sofern diese nicht entfernt worden sind übernimmt r-wrap Design keine Haftung für diese Teile.
6. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die in Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Der Kunde stimmt durch Vertragsschluss bezüglich der Folierleistung dieser Veröffentlichung zu. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.
7. Designentwürfe / Praktische Umsetzung
Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer zweidimensionalen Fahrzeugstrichzeichnung an. Dies dient der groben Veranschaulichung der Folierung / Beschriftung. Bei der Übertragung dieses zweidimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann es durch die Fahrzeugformen, welche dreidimensional sind zu möglichen Abweichungen in der Positionierung der Grafiken/Schriften etc kommen. Hierauf haben wir technisch keinen Einfluss, so dass dies keinen Reklamationsgrund darstellt. Vorgenanntes gilt auch hinsichtlich von Kunden eingereichter zweidimensionaler Designentwürfe.
8. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Fahrzeug 6 Tage nach der Folierung in keinster Weise gewaschen werden darf. Erst nach 4-6 Wochen ist die Folie waschanlagenfest.
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem er verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.
Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
9. Zeitlicher Rahmen der Folierung
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug beträgt die Ausführungszeit nach Eingang der Anzahlung und Bereitstellung des Fahrzeugs bis zu ca. 5 Tagen. Von r-wrap Design angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für r-wrap Design nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.
Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von r-wrap Design beruhen, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen r-wrap Design. Andere Absprachen sind möglich und gelten nur im Fall der schriftlichen Vereinbarung.
10. Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in regelmäßig auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. aufgrund unsachgemäßer Ausbesserungen oder nachlackierter Stellen.
Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass sich bei Entfernung der Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.
11. Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
12. Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Soweit Zier- und Gummileisten mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden, können diese Kunststoffklipse im Rahmen unserer Arbeiten abbrechen und werden beim Hersteller neu angefordert. Der Ersatz dieser Kleinteile stellt keinen Mangel in der Leistung dar sondern dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Kleinteile trägt der Auftraggeber zuzüglich zur vereinbarten Rechnungssumme.
13. Falten und Überlappungen bei der Folierung
Die Folierung eines Fahrzeugs ist einer Lackierung nicht gleich zusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft anders als Lacke, da sie aus einem größeren Stück bestehen. Hierdurch bedingt kann es bei extremen Rundungen von Teilen zu Faltenbildungen kommen, die möglichst für das Auge des Betrachters aufgrund der Einarbeitung kaum sichtbar sind. Da diese Faltenbildungen aber aufgrund der Beschaffenheit der Folie oftmals unvermeidbar sind stellen diese keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen welche die Folienbreiten übersteigen können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen und sind ebenfalls kein Mangel.
14. Staub/Luftbläschen
Bei der Verarbeitung können sich zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden. Diese zeigen sich durch die Struktur der Folie ca zwei Wochen nach der Verklebung nicht mehr. Gleiches Verhalten tritt bei eventuell bei der Verarbeitung entstehenden Luftbläschen auf. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” ziehen nach ca. vier Wochen vollständig raus. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen (Voll – oder Teilverklebungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und kein Grund zur Reklamation.
15. Problematische Stellen / Einlieger / Zusatzkosten durch erforderliche Montage
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei r-wrap Design nicht um einen Kfz-Betrieb handelt. Demontagearbeiten von sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag und anderen elektronisch erfassten Geräten im Fahrzeug, welche zur Verklebung der Folie erforderlich werden können erfordern die Hinzuziehung von Fachpersonal einer Werkstatt. Für die Demontage und die anschließende Montage dieser Teile übernimmt R-Wrap Design keine Haftung. Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden sind gewisse Einschränkungen zu akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt und die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und stellt keinen Mangel dar.
16. Mängel/Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Abnahme auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich anzumelden. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet r-wrap Design nicht.,
Die Gewährleistungsansprüche der Kunden, sofern diese berechtigt sind, werden auf das Recht zur zweimaligen Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.
Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. R-Wrap Design trägt keine Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.
Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.
Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Material bedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Die Folie ist nach 1 – 2 Wochen waschanlagenfest. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Ansprüche auf Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.
Eine Haftung ist ausgeschlossen soweit
Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt entstanden sind.
Beschädigung oder Mängel auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte entstanden sind
Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung entstanden sind
sich eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos zeigen.
17. Haftung
r-wrap Design haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen bestehen nicht.
Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt.
18. Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der Kunden trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt Firma r-wrap Design keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht sich Firma r-wrap Design innerhalb von angemessener Zeit den Auftrag auszuführen. Die Firma r-wrap Design haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Tritt der Kunde ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag zurück, so sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei in der Regel 35% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in Rechnung. Verzögerungen der Leistungserbringung wegen Lieferverzögerungen des Folienlieferanten oder Zulieferer der Zusatzteile nach Ziffer 9 berechtigt dem Kunden nicht zum gelten machen von Schadenersatzansprüchen.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Braunschweig.